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Fachanwalt für Strafrecht

Ist gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Verfallen Sie nicht in Panik. Handeln Sie nicht vorschnell. Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu dem ihm gemachten Vorwurf zu schweigen. Jeder Beschuldigte hat des Weiteren das Recht, über seinen Anwalt die Ermittlungsakte zu seinem Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzufordern. Gerne fordere ich Ihre Akte an. Nachdem ich Einsicht in Ihre Akte genommen habe, planen wir gemeinsam eine Strategie. Ich garantiere, dass ich mich für Sie und Ihre Rechte einsetze mit all meiner Erfahrung aus fast 1000 Strafverfahren.

Mein Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
  • Schnelle Hilfe bei Verhaftungen und Durchsuchungen
  • Vertretung auch im Berufungsverfahren
  • Opfervertretung
  • Erwachsenen- und Jugendstrafrecht
  • Vermögensdelikte, Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Urkundsdelikte, Betäubungsmittelstrafrecht etc.

Eine professionelle Strafverteidigung beginnt immer mit der Akteneinsicht. Soll ich Ihre Ermittlungsakte anfordern? Ich benötige dann Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Fall. Bitte übersenden Sie mir das Aktenzeichen der Polizei, des Gerichts oder der in Ihrem Fall zuständigen Staatsanwaltschaft. Schließlich benötige ich Ihre schriftliche Vollmacht.

Das Vollmachtsformular können Sie hier herunterladen.
(Vollmacht bitte ausdrucken und unterschrieben an mich weiterleiten)