☞ Bitte beachten: Ab dem 5.04.2023 neue Anschrift und TelefonNr.! 📞 0234/369280 📍🗺️ Kortumstraße 47, 44787 Bochum |
Bitte füllen Sie zunächst das online Scheidungsformular aus und senden dieses ausgefüllt online an mich zurück. Sie können das Scheidungsformular auch ausdrucken, ausfüllen und an meine Kanzlei auf dem normalen Postweg oder per Telefax übersenden. Nachdem ich ihr ausgefülltes Scheidungsformular erhalten habe werde ich den Scheidungsantrag fertigen und anschließend zur Überprüfung des Antrages an Sie übersenden. Wenn Sie keine Änderungswünsche haben werde ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Falls Sie es wünschen, kann ich Ihnen vorab die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gerichtskosten berechnen und Ihnen die Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten übermitteln. Für den Fall, dass Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, werde ich den Antrag für Sie beim Familiengericht stellen.
Das Antragsformular für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise. Das Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Sämtliche Angaben zu den Einkünften und Ausgaben müssen belegt werden.
Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, müssen Sie keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen. Wenn Sie keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, wird Ihnen das Familiengericht eine Gerichtskostenrechnung übermitteln. Sobald Sie die Gerichtskosten bei der Justizkasse eingezahlt haben, wird das Familiengericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zusenden. Ihr Ehepartner wird vom Gericht aufgefordert, zum Scheidungsantrag Stellung zu nehmen.
Das Gericht übersendet im Laufe des Scheidungsverfahrens Formulare, auf denen Sie Angaben über die während der Ehe erworbenen Rentenrechte machen müssen. Das Gericht wendet sich dann an die von Ihnen und Ihrem Ehemann angegebenen Rententräger und lässt die Höhe der jeweils von den Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften ermitteln. Im Scheidungsbeschluss am Ende des Scheidungsverfahrens wird dann ausgeführt, dass jeder Ehegatte ein Anrecht auf die Hälfte der jeweils vom anderen Ehegatten erworbenen Rentenrechte hat.
Bei dem vom Gericht angesetzten Scheidungstermin ist es notwendig, dass beide Ehepartner persönlich anwesend sind. Beide Ehepartner müssen erklären, ob sie ihre Ehe für gescheitert ansehen oder ob sie an ihr festhalten möchten. Ferner wird der Versorgungsausgleich erörtert. Jeder Ehegatte hat die Möglichkeit, im Scheidungsverfahren auch sog. Folgesachen klären zu lassen (z.B. Ehegattenunterhalt, Zugewinn, Hausratteilung). Auch diese Folgesachen werden im Scheidungstermin erörtert. Das Gericht wird die Ehe scheiden, sobald feststeht, dass die Ehe gescheitert ist und sobald über die Folgesachen eine gerichtliche Entscheidung oder eine Einigung herbeigeführt worden ist.
Der Scheidungsbeschluss wird einige Tage nach der mündlichen Verhandlung per Post zugestellt.
Möchten auch Sie die Möglichkeit einer zügigen Scheidung nutzen, füllen Sie einfach das online Scheidungsformular aus und das Scheidungsverfahren kann dann sofort von mir in Gang gesetzt werden.
Gern stehe ich Ihnen zur Verfügung
Rechtsanwaltskanzlei
Michael Zimmermann
Fachanwalt für Familienrecht
Viktoriastraße 10
44787 Bochum
Fon: 0234/36 92 80
Fax: 0234/36 92 820