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Presse

Focus | Ausgabe 34/2009

Erben Sie richtig!

100 wichtige Urteile!
Können Eltern dem Sohn wegen „ehrlosen Lebenswandels“ den Pflichtteil entziehen?

Die Mutter verstarb 1992, der Vater 2002. Sie hinterließen zwei Kinder, von denen die Tochter Alleinerbin wurde. Den Sohn hatte der Vater enterbt und ihm wegen „ehrlosen Lebenswandels“ auch den Pflichtteil entzogen. Dies war laut Gericht nicht rechtens. Die angeblichen oder tatsächlichen Verfehlungen – etwa die Veruntreuung von 13500 Euro aus dem väterlichen Vermögen – reichen für eine Vorenthaltung nicht aus. Mit der Reform des Erbrechts treten ab 1. Januar 2010 neue Kriterien für die Entziehung des Pflichtteils in Kraft (siehe S. 41). OLG Hamm; 22.2.2007; Az. 10 U 111/06

Quelle: FOCUS 2009/34