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Kaufrecht

Das überwiegend im BGB geregelte Kaufrecht ist immer dann anwendbar, wenn Ware gegen Geld getauscht wird und bei der Anbahnung oder Abwicklung des Geschäfts Probleme aufgetaucht sind. Die am häufigsten im Kaufrecht aufgetretenen Probleme bestehen darin, dass die Kaufsache einen Mangel oder sogar mehrere Mängel aufweist oder dass der verkaufte Gegenstand nicht dem entspricht, was vertraglich vereinbart oder zugesichert worden war.

Ich zeige Ihnen für den Fall, dass Sie erhebliche Mängel an dem Kaufobjekt festgestellt haben, Wege auf, den Vertrag anzufechten oder rückabzuwickeln. Ich helfe Ihnen auch dabei, ggf. Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Aber auch wenn Sie als Verkäufer meinen, unberechtigten Ansprüchen des Käufers ausgesetzt zu sein, können Sie sich zur Abwehr unberechtigter kaufrechtlicher Ansprüche jederzeit vertrauensvoll an mich wenden.